Alltagsbegleitung in Weyhe
Persönliche Alltagsbegleitung und Betreuung direkt in Weyhe – würdevoll und verlässlich – bei der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse unterstützen wir Sie.
Weyhe liegt vor unserer Tür
Ob in Leeste, Kirchweyhe oder Sudweyhe – wir sind schnell bei Ihnen und begleiten Sie verlässlich im Alltag, mit festen Ansprechpartnern statt wechselnder Kräfte.
- Begleitung zu Einkäufen, Wegen & Arztbesuchen
- Stundenweise oder regelmäßig
- Verhinderungspflege in belastenden Phasen
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Gut zu wissen in Weyhe
Unsere Ortsteile in Weyhe:
Für Weyhe ist der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Diepholz eine gute neutrale Beratungsstelle. Unsere Aufgabe beginnt danach: Wir setzen die Begleitung praktisch um – stundenweise, regelmäßig oder als Verhinderungspflege – und unterstützen Sie bei der Abrechnung mit der Pflegekasse.
Weyhe liegt direkt vor unserer Tür – die Anfahrt aus Stuhr dauert nur wenige Minuten. Ob in Leeste, Kirchweyhe, Sudweyhe, Erichshof oder Melchiorshausen: Wir begleiten Sie zu Hause, zum Einkauf im Ortszentrum oder zu Arztterminen. Die kurze Distanz erlaubt uns auch kurzfristige Einsätze und eine zuverlässige, gleichbleibende Betreuungsperson.
Auch in Dreye und Erichshof sind wir regelmäßig unterwegs – vom Büro in Stuhr sind es in jeden Weyher Ortsteil unter 15 Minuten. Viele Wege lassen sich gut verbinden: Begleitung zum Einkauf in der Leester Ortsmitte, zum Arzt in Kirchweyhe oder einfach ein Spaziergang an der Hache.
Was Familien uns vor Ort oft fragen
Ja. Wir betreuen Leeste, Kirchweyhe, Sudweyhe, Erichshof und Melchiorshausen. Die kurze Anfahrt aus dem benachbarten Stuhr erlaubt verlässliche, regelmäßige Termine mit einer festen Bezugsperson.
Alle: Leeste, Kirchweyhe, Sudweyhe, Lahausen, Dreye, Erichshof, Melchiorshausen und Jeebel. Aus Stuhr sind wir in unter 15 Minuten in jedem Weyher Ortsteil.
Ja. Als anerkanntes Angebot nach §§ 45a, 45b SGB XI unterstützen wir Sie dabei, den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat bei Ihrer Pflegekasse geltend zu machen – und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Den Entlastungsbetrag erhalten Sie ab Pflegegrad 1. Liegt noch kein Pflegegrad vor, begleiten wir Sie durch Antrag und Begutachtung. Privat ist unsere Begleitung jederzeit möglich.
Sichern wir Ihren Anspruch – im kostenlosen Erstgespräch
Wir unterstützen Sie bei der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie strecken nichts vor und gehen kein Risiko ein.