Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 2026. Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website nutzen können – unabhängig von Alter, Behinderung oder technischer Ausstattung.

Unser Anspruch

Diese Website ist so gestaltet, dass sie sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 in der Stufe AA orientiert. Wir achten unter anderem auf gut lesbare Schriftgrößen, ausreichende Farbkontraste, klare Bedienung per Tastatur, sinnvolle Alternativtexte für Bilder und eine ruhige, übersichtliche Struktur – gerade auch für ältere Nutzerinnen und Nutzer.

Was wir umgesetzt haben

  • Schriftgröße ab 17 Pixel und Zeilenabstand für gute Lesbarkeit
  • Farbkontraste nach WCAG-AA-Vorgabe (mind. 4,5:1 für Text)
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus
  • Beschreibende Alternativtexte für Bilder
  • Rücksicht auf die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“
  • Responsive Darstellung bis 200 % Zoom ohne Verlust von Inhalten

Noch nicht vollständig barrierefrei?

Trotz größter Sorgfalt können einzelne Inhalte (z. B. eingebettete Karten oder extern geladene Bilder) noch nicht vollständig barrierefrei sein. Wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen.

Barriere melden – wir helfen sofort

Sie kommen an einer Stelle nicht weiter oder benötigen eine Information in einer anderen Form? Melden Sie sich – wir liefern Ihnen die Inhalte unkompliziert auf einem anderen Weg (z. B. telefonisch oder per E-Mail):

Metzler & Cie. GmbH – Metzler Pflegebegleitung
Neuer Weg 73, 28816 Stuhr
Telefon: 0421 5698854
E-Mail: info@pflege-metzler.de

Durchsetzungsverfahren

Sind Sie mit unserer Reaktion nicht zufrieden, können Sie sich an die für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zuständige Marktüberwachungsstelle wenden: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg.

Hinweis für die Veröffentlichung: Diese Erklärung ist eine sorgfältige Vorlage. Bitte vor dem Livegang prüfen und ggf. an die tatsächliche Unternehmensgröße anpassen (Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen – die Umsetzung bleibt dennoch empfehlenswert).
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