Anschlussbetreuung nach § 45a SGB XI – Erstbesuch innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Zuweisung.
Sie brauchen für eine Entlassung oder eine Familie in Ihrer Beratung schnell eine verlässliche Alltagsbegleitung. Wir melden uns werktags innerhalb von 4 Stunden mit einer Kapazitätszusage zurück, sind in der Regel innerhalb von 48 Stunden bei der Familie – auf Wunsch noch auf Station – und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

So läuft eine Zuweisung
Vier Schritte, keine Formulare für Sie, keine Wartezeit für die Familie.
Sie weisen zu
Über das Formular unten, per Anruf, WhatsApp oder E-Mail. Initialen, Pflegegrad, Wohnort und ein Kontakt der Angehörigen genügen – keine Diagnosen.
Wir melden uns bei Ihnen
Werktags innerhalb von 4 Stunden: Kapazität ja oder nein, wer die feste Bezugsperson wird, wann der Erstbesuch stattfindet.
Erstbesuch innerhalb von 48 Stunden
Bei der Familie zu Hause oder auf Wunsch noch vor der Entlassung auf Station. Wir klären Anspruch, Umfang und Start.
Rückmeldung an Sie
Nach der Aufnahme bekommen Sie eine kurze Bestätigung: Betreuung läuft, Starttermin, Ansprechpartner. Damit ist der Fall für Sie abgeschlossen.
Was wir übernehmen
- Stundenweise Betreuung und Beaufsichtigung, auch bei Demenz
- Hauswirtschaft: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung
- Begleitung zu Ärzten, Therapien, Behörden, Apotheke
- Entlastung pflegender Angehöriger, Verhinderungspflege stundenweise
- Antragshilfe: Pflegegrad, Höherstufung, Abtretungserklärung, Abrechnung
Was wir nicht übernehmen
Keine Grund- und Behandlungspflege, keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung. Diese Leistungen bleiben beim ambulanten Pflegedienst – wir arbeiten neben ihm, nicht gegen ihn. Ihre Patientinnen und Patienten bleiben beim Pflegedienst; wir decken die Stunden ab, die dort fehlen.
Bei Bedarf über Betreuung hinaus vermitteln wir an Pflegedienste in der Region weiter und stimmen die Übergabe mit Ihnen ab.
Abrechnung und Anspruch
Als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Die Familie zahlt in der Regel nichts dazu und geht nicht in Vorleistung.
- Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
- 131 € monatlich ab Pflegegrad 1, ansparbar bis 30. Juni des Folgejahres – in vielen Fällen liegen mehrere Monate ungenutzt.
- Umwandlungsanspruch, § 45a Abs. 4 SGB XI
- Bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2 – zusätzlich zum Entlastungsbetrag.
- Verhinderungspflege, § 42a SGB XI
- Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € ab Pflegegrad 2, stundenweise nutzbar.
- Noch kein Pflegegrad
- Wir begleiten Antrag und Begutachtung; bis dahin ist privat gestützte Begleitung möglich, damit die Entlassung nicht daran scheitert.
Für Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Land Bremen klären wir die Abrechnung im Einzelfall vorab – bitte sprechen Sie uns an.
Einzugsgebiet
Büro in Stuhr-Brinkum, Neuer Weg 73. Innerhalb von rund 20 Minuten sind wir in:
Bremer Süden: Huchting, Kattenturm, Arsten, Habenhausen, Obervieland. Für Adressen außerhalb sagen wir Ihnen ehrlich, wenn wir nicht der richtige Anbieter sind.
Für die Stationsmappe
Zum Ausdrucken: Leistungen, Einzugsgebiet, Zuweisungswege und Zuweisungsblatt auf einem Blatt.
Patientin oder Patient zuweisen
Initialen genügen. Diagnosen, Befunde oder Versichertennummern bitte nicht eintragen – alles Weitere klären wir telefonisch mit Ihnen und der Familie.
- Rückmeldung werktags innerhalb von 4 Stunden
- Erstbesuch innerhalb von 48 Stunden, auf Wunsch auf Station
- Bestätigung an Sie nach der Aufnahme
Sie nutzen Recare? Wir sind dort als Anbieter gelistet und beantworten Anfragen werktags innerhalb von 4 Stunden.
Ihre Angaben sind vorbereitet. Senden Sie sie mit einem Klick – wir melden uns werktags innerhalb von 4 Stunden.
Oder direkt anrufen: 0421 5698854
Was Sozialdienste uns fragen
Ja. Wenn die Angehörigen dabei sein können, ist das oft der beste Weg: Wir lernen die Familie kennen, klären den Anspruch und der Start zu Hause ist vorbereitet, bevor die Patientin oder der Patient ankommt.
Wir starten trotzdem, begleiten den Antrag und die Begutachtung und stellen auf Kassenabrechnung um, sobald der Bescheid da ist. Die Entlassung muss nicht auf den Pflegegrad warten.
Unser Büro in Stuhr, Mo–Fr 8–18 Uhr unter 0421 5698854 – persönlich besetzt, kein Callcenter. Für jede Familie gibt es danach eine feste Bezugsperson aus dem Team, deren Name Sie mit unserer Rückmeldung erhalten.
Für die Zuweisung nichts außer den Angaben im Formular. Für die Abrechnung holen wir Abtretungserklärung und Auskunftsvollmacht beim Erstbesuch selbst ein.