Ihr verlässlicher Partner für Alltagsbegleitung
Sie kümmern sich um Pflege und Behandlung – wir übernehmen die stundenweise Betreuung und Entlastung, die Sie nicht abdecken. Ohne Ihnen Patienten zu nehmen, mit einem festen Ansprechpartner für Sie.
Wir ergänzen Ihre Arbeit – wir konkurrieren nicht
Viele ambulante Pflegedienste bieten keine stundenweise Alltagsbegleitung an, Kliniken brauchen für die Entlassung eine verlässliche Anschlussbetreuung, und Praxen werden oft nach Empfehlungen gefragt. Genau hier setzen wir an.
Keine Konkurrenz
Wir übernehmen Betreuung und Entlastung nach § 45a SGB XI – die Pflege bleibt bei Ihnen. Ihre Patienten bleiben Ihre Patienten.
Ein fester Ansprechpartner
Sie erreichen immer dieselbe Person, kurzfristig und verlässlich – kein Callcenter, keine wechselnden Zuständigkeiten.
Schnelle Reaktion
Auf Anfragen aus dem Entlassmanagement oder der Praxis melden wir uns werktags innerhalb weniger Stunden zurück.
So arbeiten wir mit Ihnen zusammen
Ambulante Pflegedienste
Sie leisten Grund- und Behandlungspflege, haben aber keine Kapazität für stundenweise Betreuung, Spaziergänge oder Begleitung? Leiten Sie diese Anfragen an uns weiter – Ihre Kunden bleiben bei Ihnen versorgt, der Betreuungsbedarf ist gedeckt.
Kliniken & Sozialdienste
Für das Entlassmanagement bieten wir eine verlässliche häusliche Anschlussbetreuung. Wir stellen uns auf Wunsch persönlich vor und stimmen die Übergabe eng mit Ihnen ab.
Haus- & Facharztpraxen
Wenn Patienten oder Angehörige nach Unterstützung im Alltag fragen, sind wir Ihre verlässliche Empfehlung in der Region – mit fester Bezugsperson und kurzen Wegen.
Apotheken & Sanitätshäuser
Sie sind oft erste Anlaufstelle für Angehörige. Gern hinterlegen wir Infomaterial bei Ihnen und sind für Rückfragen jederzeit erreichbar.
Unser Einzugsgebiet
Wir sind in Stuhr, Weyhe, Syke, Bassum, Delmenhorst, im Landkreis Diepholz und im Bremer Umland für Ihre Patienten da. Sprechen Sie uns an – wir prüfen jede Anfrage individuell und melden uns verlässlich zurück.
Anerkannt nach §§ 45a, 45b SGB XI: Als in Niedersachsen anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag rechnen wir direkt mit der Pflegekasse Ihrer Patientinnen und Patienten ab. Über den Entlastungsbetrag entsteht in der Regel kein Eigenanteil.
Lassen Sie uns zusammenarbeiten
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir vereinbaren gern ein persönliches Kennenlernen und bringen Infomaterial für Ihr Haus mit.