Im Alltag nie allein
Einkäufe, Arztbesuche, Haushalt, Wege – wir sind verlässlich an Ihrer Seite.
Im Alltag nie allein
Alltagsbegleitung bedeutet Unterstützung genau dort, wo der Tag fordert: beim Einkaufen, bei Behörden- und Arztterminen, im Haushalt oder einfach für gemeinsame Zeit. Sie bestimmen, was gebraucht wird – wir sind da.
- Begleitung zu Arzt-, Friseur- und Behördenterminen
- Einkäufe und Besorgungen, gemeinsam oder für Sie
- Haushaltshilfe: Putzen, Wäsche & Bügeln, Aufräumen, Küche
- Spaziergänge und Bewegung an der frischen Luft
- Vorlesen, Gespräche, Gesellschaft
Über die Pflegekasse abgerechnet
| Leistung der Pflegekasse | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (§ 45b) · monatlich | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (§ 42a) · jährlich | – | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Umwandlungsanspruch (§ 45a, bis 40 %) · monatlich | – | 318,40 € | 598,80 € | 743,60 € | 919,60 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40) · monatlich | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
Stand 2026 nach SGB XI. Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung – wir prüfen Ihren Anspruch individuell.

Was Familien uns oft fragen
Ja. Über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat ab Pflegegrad 1) und ab Pflegegrad 2 über weitere Budgets unterstützen wir Sie bei der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
So oft Sie möchten – von einem einzelnen Termin bis zu mehreren festen Einsätzen pro Woche.
Ja, das ist uns wichtig. Sie bekommen eine feste Bezugsperson, die Sie und Ihren Alltag kennt. So entsteht Vertrauen statt ständig neuer Gesichter.
In der Regel ja. Sprechen Sie uns einfach an – wir planen so flexibel wie möglich rund um Ihren Alltag.
Den Entlastungsbetrag für Alltagsbegleitung erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad begleiten wir Sie privat oder helfen beim Antrag.
In drei Schritten zur Entlastung
Kostenloses Erstgespräch
Wir lernen uns kennen, hören zu und klären, was im Alltag wirklich gebraucht wird – telefonisch oder bei Ihnen zu Hause.
Gemeinsamer Plan
Wir legen feste Zeiten und Inhalte fest und klären die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Ihre feste Begleitung startet
Sie bekommen eine vertraute Bezugsperson, die regelmäßig kommt – nicht ständig wechselnde Kräfte.
Sichern wir Ihren Anspruch – im kostenlosen Erstgespräch
Wir unterstützen Sie bei der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie strecken nichts vor und gehen kein Risiko ein.