Ihre Auszeit ist abgesichert
Wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen, übernehmen wir – finanziert über Ihre Pflegekasse.
Ihre Auszeit ist abgesichert
Pflegende Angehörige brauchen Erholung. Verhinderungspflege bedeutet, dass wir die Betreuung übernehmen, wenn Sie verhindert sind – stundenweise, tageweise oder für den Urlaub. 2026 stehen dafür bis zu 3.539 € im Jahr (gemeinsames Budget mit der Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI) zur Verfügung.
- Stunden-, tage- oder wochenweise Vertretung
- Bis zu 3.539 € jährlich über die Pflegekasse (ab PG 2)
- Auch kurzfristig bei Krankheit oder Notfall
- Vertraute Begleitung – kein ständiger Wechsel
- Wir unterstützen bei Antrag und Abrechnung
Über die Pflegekasse abgerechnet
| Leistung der Pflegekasse | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (§ 45b) · monatlich | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (§ 42a) · jährlich | – | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Umwandlungsanspruch (§ 45a, bis 40 %) · monatlich | – | 318,40 € | 598,80 € | 743,60 € | 919,60 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40) · monatlich | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
Stand 2026 nach SGB XI. Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung – wir prüfen Ihren Anspruch individuell.
Was Familien uns oft fragen
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind seit Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zusammengefasst (ab Pflegegrad 2).
Nein – wir unterstützen Sie bei der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse, soweit Ihr Budget reicht.
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, wenn eine private Pflegeperson Sie seit mindestens sechs Monaten pflegt und zeitweise verhindert ist.
Ja. Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) sind getrennte Töpfe und lassen sich kombinieren.
Nicht genutzte Beträge der Verhinderungspflege können teils auf die Kurzzeitpflege übertragen werden. Wir beraten Sie zur optimalen Nutzung.
In drei Schritten zur Entlastung
Anspruch prüfen
Wir prüfen kostenlos, ob und in welcher Höhe Ihnen Verhinderungspflege zusteht (ab Pflegegrad 2).
Vertretung organisieren
Wenn die Hauptpflegeperson eine Auszeit braucht, übernehmen wir die Betreuung – stundenweise oder tageweise.
Bei der Abrechnung helfen
Wir übernehmen die Abstimmung mit der Pflegekasse und unterstützen bei der Kostenerstattung. Sie haben keinen Aufwand.
Sichern wir Ihren Anspruch – im kostenlosen Erstgespräch
Wir unterstützen Sie bei der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie strecken nichts vor und gehen kein Risiko ein.