Verhinderungspflege

Ihre Auszeit ist abgesichert

Wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen, übernehmen wir – finanziert über Ihre Pflegekasse.

Verhinderungspflege

Ihre Auszeit ist abgesichert

Pflegende Angehörige brauchen Erholung. Verhinderungspflege bedeutet, dass wir die Betreuung übernehmen, wenn Sie verhindert sind – stundenweise, tageweise oder für den Urlaub. 2026 stehen dafür bis zu 3.539 € im Jahr (gemeinsames Budget mit der Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI) zur Verfügung.

  • Stunden-, tage- oder wochenweise Vertretung
  • Bis zu 3.539 € jährlich über die Pflegekasse (ab PG 2)
  • Auch kurzfristig bei Krankheit oder Notfall
  • Vertraute Begleitung – kein ständiger Wechsel
  • Wir unterstützen bei Antrag und Abrechnung
Kostenloses Erstgespräch anfragen
Ihr Anspruch

Über die Pflegekasse abgerechnet

Leistung der PflegekassePG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Entlastungsbetrag (§ 45b) · monatlich131 €131 €131 €131 €131 €
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (§ 42a) · jährlich3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €
Umwandlungsanspruch (§ 45a, bis 40 %) · monatlich318,40 €598,80 €743,60 €919,60 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40) · monatlich42 €42 €42 €42 €42 €

Stand 2026 nach SGB XI. Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung – wir prüfen Ihren Anspruch individuell.

Häufige Fragen

Was Familien uns oft fragen

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind seit Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zusammengefasst (ab Pflegegrad 2).

Nein – wir unterstützen Sie bei der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse, soweit Ihr Budget reicht.

Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, wenn eine private Pflegeperson Sie seit mindestens sechs Monaten pflegt und zeitweise verhindert ist.

Ja. Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) sind getrennte Töpfe und lassen sich kombinieren.

Nicht genutzte Beträge der Verhinderungspflege können teils auf die Kurzzeitpflege übertragen werden. Wir beraten Sie zur optimalen Nutzung.

So läuft es ab

In drei Schritten zur Entlastung

1

Anspruch prüfen

Wir prüfen kostenlos, ob und in welcher Höhe Ihnen Verhinderungspflege zusteht (ab Pflegegrad 2).

2

Vertretung organisieren

Wenn die Hauptpflegeperson eine Auszeit braucht, übernehmen wir die Betreuung – stundenweise oder tageweise.

3

Bei der Abrechnung helfen

Wir übernehmen die Abstimmung mit der Pflegekasse und unterstützen bei der Kostenerstattung. Sie haben keinen Aufwand.

Sichern wir Ihren Anspruch – im kostenlosen Erstgespräch

Wir unterstützen Sie bei der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie strecken nichts vor und gehen kein Risiko ein.

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