Verhinderungspflege springt ein, wenn die Hauptpflegeperson eine Auszeit braucht – durch Urlaub, Krankheit oder zur Erholung. Seit dem 1. Juli 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (§ 42a SGB XI) für Pflegegrad 2 bis 5. Die Verhinderungspflege wurde auf bis zu 8 Wochen (56 Tage) im Jahr erweitert, und die frühere 6-monatige Vorpflegezeit ist entfallen.
Was ist Verhinderungspflege?
Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist – wegen Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung – übernimmt die Verhinderungspflege die Betreuung. Die Pflegekasse trägt die Kosten im Rahmen eines Budgets.
Wie viel steht 2026 zur Verfügung?
Seit Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zusammengefasst (§ 42a SGB XI). Sie können das Budget flexibel zwischen beiden Leistungen aufteilen. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
So nutzen Sie es
Wir übernehmen die Vertretung – stundenweise, tageweise oder für den Urlaub – und unterstützen Sie bei Antrag und Abrechnung. So wird Ihre Auszeit nicht zur Bürokratie-Aufgabe.