Ratgeber

Verhinderungspflege 2026: bis 3.539 € nutzen

Pflegende Angehörige brauchen Pausen. Die Verhinderungspflege macht sie bezahlbar – mit bis zu 3.539 € im Jahr.

Das Wichtigste in Kürze

Verhinderungspflege springt ein, wenn die Hauptpflegeperson eine Auszeit braucht – durch Urlaub, Krankheit oder zur Erholung. Seit dem 1. Juli 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (§ 42a SGB XI) für Pflegegrad 2 bis 5. Die Verhinderungspflege wurde auf bis zu 8 Wochen (56 Tage) im Jahr erweitert, und die frühere 6-monatige Vorpflegezeit ist entfallen.

Stand: Juni 2026Verfasst vom Team der Metzler Pflegebegleitung · § 45a SGB XI

Was ist Verhinderungspflege?

Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist – wegen Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung – übernimmt die Verhinderungspflege die Betreuung. Die Pflegekasse trägt die Kosten im Rahmen eines Budgets.

Wie viel steht 2026 zur Verfügung?

Seit Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zusammengefasst (§ 42a SGB XI). Sie können das Budget flexibel zwischen beiden Leistungen aufteilen. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.

Wichtig: Dieses Budget verfällt zum Jahresende. Was nicht genutzt wird, ist verloren – planen Sie es bewusst ein.

So nutzen Sie es

Wir übernehmen die Vertretung – stundenweise, tageweise oder für den Urlaub – und unterstützen Sie bei Antrag und Abrechnung. So wird Ihre Auszeit nicht zur Bürokratie-Aufgabe.

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Häufige Fragen

Was Familien uns oft fragen

Ab Pflegegrad 2. Der gemeinsame Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege beträgt 2026 bis zu 3.539 €.

Ja, nicht genutzte Beträge verfallen zum Jahresende – nutzen Sie sie rechtzeitig.

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