Jeder mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € pro Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr. Damit lassen sich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen – etwa Alltagsbegleitung, Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfe. Nicht genutzte Beträge verfallen erst zum 30. Juni des Folgejahres. Es ist eine Kostenerstattung: Sie reichen Rechnungen bei Ihrer Pflegekasse ein.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine Leistung der Pflegekasse: 131 € pro Monat (seit 2025), also bis zu 1.572 € im Jahr. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause leben.
Wofür kann ich ihn einsetzen?
Genau für das, was wir anbieten: Angebote zur Unterstützung im Alltag – also Alltagsbegleitung, Betreuung, Entlastung der Angehörigen und hauswirtschaftliche Hilfe. Wichtig: Der Betrag ist zweckgebunden und wird nicht bar ausgezahlt, sondern mit Anbietern wie uns abgerechnet.
So gehen Sie vor
- Pflegegrad prüfen (mind. PG 1) – falls noch keiner vorliegt, helfen wir beim Antrag.
- Anbieter nach § 45a SGB XI wählen (das sind wir).
- Leistung in Anspruch nehmen – bei der Abrechnung mit der Pflegekasse unterstützen wir Sie.
Sie müssen nichts vorstrecken und keine Formulare wälzen – das übernehmen wir.