Ratgeber

Entlastungsbetrag 131 € richtig nutzen

131 € jeden Monat – ab Pflegegrad 1. Viele Familien wissen nicht, dass dieses Geld für Alltagsbegleitung da ist und sonst verfällt.

Das Wichtigste in Kürze

Jeder mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € pro Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr. Damit lassen sich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen – etwa Alltagsbegleitung, Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfe. Nicht genutzte Beträge verfallen erst zum 30. Juni des Folgejahres. Es ist eine Kostenerstattung: Sie reichen Rechnungen bei Ihrer Pflegekasse ein.

Stand: Juni 2026Verfasst vom Team der Metzler Pflegebegleitung · § 45a SGB XI

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine Leistung der Pflegekasse: 131 € pro Monat (seit 2025), also bis zu 1.572 € im Jahr. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause leben.

Wofür kann ich ihn einsetzen?

Genau für das, was wir anbieten: Angebote zur Unterstützung im Alltag – also Alltagsbegleitung, Betreuung, Entlastung der Angehörigen und hauswirtschaftliche Hilfe. Wichtig: Der Betrag ist zweckgebunden und wird nicht bar ausgezahlt, sondern mit Anbietern wie uns abgerechnet.

Gut zu wissen: Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Jahres angespart werden. Der Rest verfällt jedoch spätestens zum 30. Juni des Folgejahres.

So gehen Sie vor

  1. Pflegegrad prüfen (mind. PG 1) – falls noch keiner vorliegt, helfen wir beim Antrag.
  2. Anbieter nach § 45a SGB XI wählen (das sind wir).
  3. Leistung in Anspruch nehmen – bei der Abrechnung mit der Pflegekasse unterstützen wir Sie.

Sie müssen nichts vorstrecken und keine Formulare wälzen – das übernehmen wir.

Wir nehmen Ihnen die Bürokratie ab. Wir prüfen Ihren Anspruch und unterstützen Sie bei der Abrechnung mit der Pflegekasse. Kostenlosen Ersttermin buchen →
Häufige Fragen

Was Familien uns oft fragen

Nein, der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Er wird mit Anbietern wie uns abgerechnet.

Ja, ab Pflegegrad 1 in voller Höhe von 131 € monatlich.

Sichern wir Ihren Anspruch – im kostenlosen Erstgespräch

Wir unterstützen Sie bei der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie strecken nichts vor und gehen kein Risiko ein.

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