Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse – ein Anruf oder kurzer Brief genügt. Danach meldet sich der Medizinische Dienst (MD) zu einem Begutachtungstermin zu Hause. Erst mit einem Pflegegrad öffnen sich die Leistungen der Pflegekasse, darunter der Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1) und die Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2). Tipp: Führen Sie vor der Begutachtung einige Tage ein Pflegetagebuch.
Warum ein Pflegegrad wichtig ist
Erst mit einem Pflegegrad öffnen sich die Leistungen der Pflegekasse – vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege. Schon Pflegegrad 1 bringt 131 € monatlich für Alltagsbegleitung.
So läuft der Antrag
- Antrag stellen: formlos bei der Pflegekasse (telefonisch, schriftlich oder online). Wir helfen beim Formulieren.
- Begutachtung: Der Medizinische Dienst (MD) besucht Sie zu Hause und beurteilt die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen.
- Bescheid: Sie erhalten die Einstufung in einen Pflegegrad von 1 bis 5.
Wir begleiten Sie
Von der Antragstellung bis zum Begutachtungstermin stehen wir an Ihrer Seite – und wenn die Einstufung zu niedrig ausfällt, unterstützen wir auch beim Widerspruch.