Ratgeber · Pflegereform · Stand 3. Oktober 2026

Pflegereform beschlossen: Was der Kabinettsentwurf vom 30. September für Sie bedeutet

Nach drei verschobenen Terminen hat das Bundeskabinett das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Noch ist es kein Gesetz – aber die Richtung ist klar. Wir erklären in Ruhe, was 2027 kommen soll, was heute gilt und welche drei Dinge Sie bis Dezember erledigen sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Jetzt beraten Bundestag und Bundesrat; geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027. Bis dahin gilt alles Heutige in voller Höhe. Ab 2027 sollen vier Budgets die bisherigen Leistungen ersetzen; bei Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag für Neufälle weg – wer 2026 noch einen Pflegegrad bekommt, soll geschützt bleiben. Deshalb: Antrag und Budgets jetzt, nicht im Januar.

Stand: 3. Oktober 2026 – wir aktualisieren, sobald der Bundestag entscheidetMetzler Pflegebegleitung · anerkanntes Angebot nach § 45a SGB XI · Stuhr bei Bremen

Was am 30. September passiert ist

Das Kabinett hat den Regierungsentwurf verabschiedet – nach Nachverhandlungen innerhalb der Koalition und mit geänderten Details gegenüber dem Referentenentwurf vom Juni. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren: erste Lesung im Bundestag, Ausschussberatung, Anhörung, zweite und dritte Lesung, dann der Bundesrat. Der Text kann sich dabei noch ändern; Fachverbände rechnen mit Anpassungen, nicht mit einer Rücknahme.

Für Sie heißt das: Pflegegeld, Entlastungsbetrag (131 €), Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €), Umwandlungsanspruch und die 42 € für Pflegehilfsmittel gelten 2026 unverändert. Kein Beschluss ändert daran etwas, bevor das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht.

Was ab 2027 kommen soll

  • Entlastungsbudget statt Pflegegeld – höhere Monatsbeträge, die aber auch die heutige Pflegehilfsmittel-Pauschale mit abdecken sollen.
  • Sachleistungsbudget für Pflegedienste.
  • Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag – nur bei anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag wie Metzler einsetzbar. Für Pflegegrad 1 ist es für Neufälle nicht mehr vorgesehen; Bestandsfälle sollen Besitzstandsschutz erhalten.
  • Überbrückungsbudget für akute Situationen statt des frei planbaren Jahresbudgets der Verhinderungspflege.
  • Höhere Punktschwellen bei den Pflegegraden 1 bis 3, mehr Befristungen, ein „Check-up 60+" zur Vorsorge.

Drei Dinge bis Dezember

  1. Pflegegrad beantragen oder Höherstufung prüfen – jetzt. Ein 2026 bewilligter Pflegegrad soll nach dem Entwurf geschützt bleiben. Die Begutachtung dauert Wochen; wer im November beantragt, hat den Bescheid womöglich erst 2027. Wir helfen beim Antrag und begleiten die Begutachtung.
  2. Entlastungsbetrag ausschöpfen. Angesparte Beträge aus 2026 lassen sich bis zum 30. Juni 2027 nutzen – eine Übernahme in die neuen Budgets ist nicht vorgesehen. Jeder nicht genutzte Monat ist verloren.
  3. Verhinderungspflege für die Feiertage einplanen. Das Jahresbudget 2026 steht in dieser Form nur noch bis Jahresende zur Verfügung. Wer Weihnachten Entlastung braucht, bucht sie im Oktober.

Wie es für unsere Kundinnen und Kunden weitergeht

Das Sozialraumbudget ist ausdrücklich für anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI vorgesehen – das sind wir. Ihre Begleitung läuft weiter, die Abrechnung mit der Kasse übernehmen wir auch im neuen System. Für Familien mit Pflegegrad 2 bis 5 kann das neue Budget sogar mehr Stunden bedeuten als heute. Für Pflegegrad 1 kommt es darauf an, ob der Pflegegrad noch 2026 bewilligt wird.

Ihr erster Ansprechpartner zur Pflegereform in Stuhr, Weyhe und Umgebung. Wir rechnen im kostenlosen Erstgespräch durch, was Ihnen 2026 noch zusteht und was die Reform für Ihre Familie bedeutet. Auf Wunsch kommen wir auch als Vortrag zu Ihrem Verein oder Ihrer Gemeinde. Erstgespräch anfragen → oder 0421 5698854

Dieser Beitrag beschreibt den Regierungsentwurf nach dem Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026 (Verfahrensstand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung; alle Angaben zum künftigen Recht sind Planungen und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Unser Beitrag vom September dokumentiert den Referentenentwurf.

Was heißt die Reform für Ihre Familie?

Wir rechnen es im kostenlosen Erstgespräch durch – und sichern, was Ihnen 2026 noch zusteht.

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