Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Jetzt beraten Bundestag und Bundesrat; geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027. Bis dahin gilt alles Heutige in voller Höhe. Ab 2027 sollen vier Budgets die bisherigen Leistungen ersetzen; bei Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag für Neufälle weg – wer 2026 noch einen Pflegegrad bekommt, soll geschützt bleiben. Deshalb: Antrag und Budgets jetzt, nicht im Januar.
Was am 30. September passiert ist
Das Kabinett hat den Regierungsentwurf verabschiedet – nach Nachverhandlungen innerhalb der Koalition und mit geänderten Details gegenüber dem Referentenentwurf vom Juni. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren: erste Lesung im Bundestag, Ausschussberatung, Anhörung, zweite und dritte Lesung, dann der Bundesrat. Der Text kann sich dabei noch ändern; Fachverbände rechnen mit Anpassungen, nicht mit einer Rücknahme.
Was ab 2027 kommen soll
- Entlastungsbudget statt Pflegegeld – höhere Monatsbeträge, die aber auch die heutige Pflegehilfsmittel-Pauschale mit abdecken sollen.
- Sachleistungsbudget für Pflegedienste.
- Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag – nur bei anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag wie Metzler einsetzbar. Für Pflegegrad 1 ist es für Neufälle nicht mehr vorgesehen; Bestandsfälle sollen Besitzstandsschutz erhalten.
- Überbrückungsbudget für akute Situationen statt des frei planbaren Jahresbudgets der Verhinderungspflege.
- Höhere Punktschwellen bei den Pflegegraden 1 bis 3, mehr Befristungen, ein „Check-up 60+" zur Vorsorge.
Drei Dinge bis Dezember
- Pflegegrad beantragen oder Höherstufung prüfen – jetzt. Ein 2026 bewilligter Pflegegrad soll nach dem Entwurf geschützt bleiben. Die Begutachtung dauert Wochen; wer im November beantragt, hat den Bescheid womöglich erst 2027. Wir helfen beim Antrag und begleiten die Begutachtung.
- Entlastungsbetrag ausschöpfen. Angesparte Beträge aus 2026 lassen sich bis zum 30. Juni 2027 nutzen – eine Übernahme in die neuen Budgets ist nicht vorgesehen. Jeder nicht genutzte Monat ist verloren.
- Verhinderungspflege für die Feiertage einplanen. Das Jahresbudget 2026 steht in dieser Form nur noch bis Jahresende zur Verfügung. Wer Weihnachten Entlastung braucht, bucht sie im Oktober.
Wie es für unsere Kundinnen und Kunden weitergeht
Das Sozialraumbudget ist ausdrücklich für anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI vorgesehen – das sind wir. Ihre Begleitung läuft weiter, die Abrechnung mit der Kasse übernehmen wir auch im neuen System. Für Familien mit Pflegegrad 2 bis 5 kann das neue Budget sogar mehr Stunden bedeuten als heute. Für Pflegegrad 1 kommt es darauf an, ob der Pflegegrad noch 2026 bewilligt wird.
Dieser Beitrag beschreibt den Regierungsentwurf nach dem Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026 (Verfahrensstand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung; alle Angaben zum künftigen Recht sind Planungen und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Unser Beitrag vom September dokumentiert den Referentenentwurf.