Presse · Weser Report, 24. Oktober 2026

„Ansprüche bleiben oft ungenutzt“

Unter dieser Überschrift berichtet der Weser Report über unsere Arbeit in Stuhr, Weyhe, Syke, Bassum und Delmenhorst – und darüber, dass viele Familien nicht wissen, was ihnen mit einem Pflegegrad zusteht. Hier finden Sie den Artikel im Überblick, die wichtigsten Aussagen aus dem Interview und unseren Pressekontakt.

Das Team von Metzler Pflegebegleitung im Büro in Stuhr – das Foto aus dem Weser Report
Aus der Zeitung Zeitungsausschnitt: Überschrift „Ansprüche bleiben oft ungenutzt“ im Weser Report vom 24. Oktober 2026
Weser Report, Lokalteil Huchting · Stuhr · Brinkum, Samstag, 24. Oktober 2026, Seite 6. Text: Laura Stache.
Der Artikel

Unterstützungsangebot für Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen

Medium: Weser ReportErschienen: 24.10.2026Autorin: Laura StacheFormat: Interview

Redakteurin Laura Stache hat mit uns gesprochen: über Einsamkeit im Alter, über den Entlastungsbetrag, der sich still ansammelt und oft verfällt, und darüber, wie schnell Hilfe zu Hause beginnen kann. Das Foto zeigt unser Team im Büro am Neuen Weg in Stuhr-Brinkum.

„Nach unserer Erfahrung bleibt trotzdem ein großer Teil dieses Geldes ungenutzt. […] Tatsächlich liegt es vor allem an Unwissenheit. Es wird schlicht zu wenig aufgeklärt.“Metzler Pflegebegleitung im Weser Report, 24.10.2026
Aus dem Interview

Was wir der Redaktion gesagt haben

Die Fragen hat der Weser Report gestellt, geantwortet hat unser Team – hier in gekürzter Form. Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Printausgabe oder im E-Paper.

Mit welchen Problemen kommen die Menschen am häufigsten auf Sie zu?
„Viele Pflegebedürftige oder Angehörige sind oft allein und erfahren dadurch Einsamkeit – sei es durch den Verlust einer geliebten Person oder die räumliche Distanz zur Familie. Sie kommen auf uns zu, wenn sie sich Gesellschaft wünschen oder Unterstützung und Entlastung im Alltag benötigen, beispielsweise im Haushalt oder beim Einkaufen.“
Metzler Pflegebegleitung · im Weser Report, 24.10.2026
Welche Leistungen stehen Personen mit Pflegegrad in der Regel zu?
„Ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Dieser Betrag wird nicht mit dem Pflegegeld verrechnet und verfällt nicht monatlich, sondern sammelt sich an – auf 1.572 Euro im Jahr. Was bis Dezember nicht genutzt wurde, kann sogar noch bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. Ab Pflegegrad 2 kommt der Umwandlungsanspruch dazu, der – je nach Pflegegrad – von rund 318 bis 920 Euro monatlich reicht. Hinzu kommt ab Pflegegrad 2 noch die Verhinderungspflege […]. Das sind noch einmal 3.539 Euro im Jahr, die für die Entlastung zur Verfügung stehen. Nach unserer Erfahrung bleibt trotzdem ein großer Teil dieses Geldes ungenutzt.“
Metzler Pflegebegleitung · im Weser Report, 24.10.2026
Woran liegt es, dass viele dieser Leistungen nicht in Anspruch genommen werden?
„Tatsächlich liegt es vor allem an Unwissenheit. Es wird schlicht zu wenig aufgeklärt. Viele haben Pflegegrad 1 oder 2, wissen aber gar nicht, was ihnen damit zusteht. Und selbst wenn: Mit 131 Euro im Monat kann man erst einmal wenig anfangen und fragt sich, wofür das überhaupt gedacht ist. Deshalb informieren wir überall, wo wir Menschen erreichen: bei Vorträgen, auf Märkten, im Internet, am Telefon und vor allem im persönlichen Gespräch.“
Metzler Pflegebegleitung · im Weser Report, 24.10.2026
Wie funktioniert es konkret – vom ersten Kontakt bis zum Beginn der Hilfe?
„Ganz einfach: Die Kundinnen und Kunden rufen uns an, und innerhalb von 48 Stunden gibt es ein kostenloses Erstgespräch zu Hause. Dort klären wir, welche Unterstützung gewünscht ist und wie sie finanziert wird. Die Abrechnung läuft direkt mit der Pflegekasse oder auf Wunsch privat, zum Beispiel solange der Pflegegrad noch nicht bewilligt ist. Wer noch keinen Pflegegrad hat, dem helfen wir auch beim Antrag. In der Regel kann es dann sofort losgehen, auch kurzfristig.“
Metzler Pflegebegleitung · im Weser Report, 24.10.2026
Was ist dabei wichtig zu wissen?
„Wir sind ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag, keine Pflege im klassischen Sinne. Wir übernehmen also keine Körperpflege, sondern alles, was den Alltag erleichtert: Haushalt, Einkäufe, Fensterputzen, Begleitung zu Arztterminen, Gesellschaft und Betreuung, damit Angehörige mal durchatmen können. Dabei arbeiten wir immer mit festen Ansprechpersonen, sodass ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann. Es ist uns sehr wichtig, dass das vertraute Zuhause auch das vertraute Zuhause bleibt, ohne zehn verschiedene neue Gesichter.“
Metzler Pflegebegleitung · im Weser Report, 24.10.2026
Was motiviert Sie persönlich?
„Für mich ist es das Lächeln, das man am Ende jeder Begleitung bekommt, und die Dankbarkeit für die Unterstützung. Man merkt den Familien plötzlich eine Entspannung an. Das gibt einem eigentlich schon alles zurück. Diese Dankbarkeit ist unbezahlbar und die schönste Anerkennung, die es für unsere Arbeit gibt.“
Metzler Pflegebegleitung · im Weser Report, 24.10.2026
Was möchten Sie betroffenen Menschen mit auf den Weg geben?
„Dass Entlastung in jedem Fall möglich ist. Egal, ob nach einem Krankenhausaufenthalt, mit oder ohne Pflegegrad: Unterstützung ist immer da und sollte auch eingefordert werden. Vielleicht bedeutet es auch, mal über den eigenen Schatten zu springen und sich nicht einzureden, dass unterstützende Leistungen gar nicht notwendig sind und alles allein bewältigt werden kann. Erfahrungsgemäß macht es langfristig im Alltag mehr aus, als man denkt – sowohl für Pflegebedürftige als auch für Angehörige.“
Metzler Pflegebegleitung · im Weser Report, 24.10.2026
Die Zahlen aus dem Artikel – Stand 2026

Das steht Ihnen mit Pflegegrad zu

Alle Beträge nach SGB XI, Stand 2026. Welche davon Sie für Begleitung und Entlastung einsetzen können, rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch mit Ihnen durch.

131 €Entlastungsbetrag im Monat, ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI)
1.572 €im Jahr – nicht Genutztes ist bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufbar
318,40–919,60 €Umwandlungsanspruch im Monat, je nach Pflegegrad 2 bis 5 (§ 45a Abs. 4 SGB XI)
3.539 €Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im Jahr, ab Pflegegrad 2 (§ 42a)

Persönlichen Anspruch berechnen Ratgeber: Entlastungsbetrag

Die Menschen hinter dem Artikel

Das Team hinter dem Artikel

Metzler Pflegebegleitung, fotografiert im Oktober 2026 in Stuhr – Alltagsbegleitung, Büro und Leitung. Jede Familie bekommt bei uns eine feste Bezugsperson aus diesem Team.

Das Team von Metzler Pflegebegleitung vor einer Hecke in Stuhr, Oktober 2026
Metzler Pflegebegleitung, Oktober 2026Alltagsbegleitung, Büro und Leitung – zwölf Kolleginnen und Kollegen aus Stuhr, Weyhe, Bremen und Umgebung.

Mehr über uns und das Team

Für Redaktionen

Pressekontakt und Material

Sie recherchieren zu Pflegegrad, Entlastungsbetrag, Pflegereform oder zur Situation pflegender Angehöriger in der Region Bremen / Landkreis Diepholz? Wir stehen für Hintergrundgespräche, Zahlen aus der Praxis und O-Töne zur Verfügung – kurzfristig und verständlich.

Kurzbeschreibung: Metzler Pflegebegleitung (Metzler & Cie. GmbH, Stuhr) ist ein vom Land Niedersachsen anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach §§ 45a, 45b SGB XI. Zwölf Mitarbeitende begleiten Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen in Stuhr, Weyhe, Syke, Bassum, Delmenhorst und im Bremer Umland – im Haushalt, beim Einkaufen, bei Arztbesuchen und als Gesellschaft im Alltag. Die Abrechnung läuft direkt mit der Pflegekasse.

Pressekontakt Metzler Pflegebegleitung · Ansprechpartner: Yannick Diers 0160 7635130 0421 5698854 (Büro, Mo–Fr 8–18 Uhr) info@pflege-metzler.de Neuer Weg 73, 28816 Stuhr

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